Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Im Folgenden wird die Einzelunternehmerin Bianca Wieser – Die fitten Wauzi, als Unternehmerin genannt und dem Käufer bzw. Vertragspartner der Unternehmerin, im Folgenden als Kunde bezeichnet und gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass der Kunde der/die TierhalterIn ist.

1.2. Es gelten die nachstehenden AGB, wie sie auf der Homepage der Unternehmerin unter www.die-fitten-wauzi.at einsehbar sind.

1.3. Die Unternehmerin ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung oder Ergänzung, so werden diese wirksam.

1.4. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist die Unternehmerin berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Unternehmerin veröffentlicht auf ihrer Homepage und den sozialen Medien, die von ihr angebotenen Leistungen. Sämtliche Angebote von der Unternehmerin sind freibleibend.

2.2. Die telefonische Anmeldung zu einem Einzeltraining ist verbindlich und die AGB werden dadurch gültig.

2.3. Die Anmeldungen zu Gruppenkursen und Social Walks bedarf der Schriftlichkeit und können über das Anfrageformular der Homepage oder per E-Mail erfolgen und die AGB werden dadurch wirksam. Die verbindliche Annahme bzw. Anmeldung erfolgt erst durch die Bestätigung durch die Unternehmerin.

2.4. Die Bezahlung von Gruppenkursen und Social Walks hat vor Inanspruchnahme der Leistung oder direkt vor Beginn zu erfolgen. Bei Krankheit des Kunden kann ein Ersatzteilnehmer mit dem angemeldeten Hund teilnehmen.

2.5. Termine, die nicht 48 Stunden vorher vom Kunden abgesagt werden, werden als abgehalten angesehen. Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen besteht weder Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung der Gebühr noch auf Nachholung des Termins.

2.6. Blockkarten sind nicht an ein anderes Mensch-Hund-Team übertragbar, außer, sie sind als Geschenk gedacht und werden vor dem Kauf bekannt gegeben.

2.7. Bei einem eventuellen Ausfall eines Kurses durch die Unternehmerin wird ein Ersatztermin gestellt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl, oder aus anderen wichtigen Gründen, behalte ich mir vor Kurse abzusagen oder den Trainingsort zu verschieben. Bei einer Absage des Kurses von Seiten der Unternehmerin wird die bereits bezahlte Teilnehmergebühr aliquot rückerstattet.

2.8. Die Betreuungsvereinbarung für die mobile Tierbetreuung und Spaziergang+ kommt mit der Unterzeichnung des Kunden zustande.

2.9. Die Unternehmerin verpflichtet sich zu einem freundlichen und respektvollen Umgang mit den Tieren unter Beachtung des Tierschutz- und Tierhaltergesetzes, sowie dessen Nebenbestimmungen.

2.10. Der Kunde versichert gegenüber der Unternehmerin, dass das übergebene oder das zu betreuende Tier sein Eigentum, sowie frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.

2.11. Der Kunde versichert mir, dass sein Tier regelmäßig vorsorglich gegen Parasiten behandelt wird (z.B. Entwurmungen), sowie die jährlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat.

2.12. Außerdem informiert der Kunde mich über jede vorliegende Erkrankung oder den Verdacht einer bestimmten Erkrankung (chronisch oder akut), sowie über die bekannten charakterlichen, körperlichen und gesundheitlichen Besonderheiten des Tieres. Alle Angaben in der Betreuungsvereinbarung sind wahrheitsgemäß einzutragen und durch eine Unterschrift zu bestätigen.

2.13. Falls das zu betreuende Tier ohne Verschulden der Unternehmerin entlaufen sollte, werden alle erforderlichen Schritte eingeleitet wie z.B. Information des zuständigen Tierheimes, Anzeige bei der Polizei und des Fundbüros. Falls das Tier gechipt oder tätowiert und somit in eine internationale Tierkennzeichnungsdatenbank eingetragen ist, werden diese sofort kontaktiert. Die eventuell anfallenden Kosten trägt der Kunde.

2.14. Bei Gefahr für Gesundheit und Leben des Tieres wird die Unternehmerin den, in der Betreuungsvereinbarung, angegebenen Tierarzt aufsuchen und umgehend den Kunden kontaktieren. Ist dieser Tierarzt nicht erreichbar oder besteht ein akuter Notfall ist die Unternehmerin berechtigt, den nächstliegenden Tierarzt aufzusuchen. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.

2.15. Im Todesfall eines Tieres verbleiben die sterblichen Überreste beim Tierarzt. Der Kunde kann dann selbst entscheiden, was mit den sterblichen Überresten geschehen soll. Etwaige Kosten sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

2.16. Weiters verpflichtet sich die Unternehmerin auf außergewöhnliche Vorkommnisse, sowohl bezüglich der anvertrauten Tiere als auch der Räumlichkeiten zu achten, und diese der Kundin zu melden. Sollte sie nicht erreichbar sein, sind diese Vorkommnisse der im Vertrag angegebenen Kontaktperson mitzuteilen.

2.17. Wenn Gebäude oder Räume zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen in Abwesenheit des Kunden betreten werden sollen, sind der Unternehmerin die erforderlichen Schlüssel auszuhändigen.

2.18. Die Unternehmerin darf keinerlei Nachschlüssel für die anvertrauten Räume anfertigen.

2.19. Die Unternehmerin verpflichtet sich, außer nach Rücksprache mit dem Kunden, keiner anderen Person Zutritt zu den ihr anvertrauten Räumen zu gewähren.

2.20. Die Unternehmerin verpflichtet sich, dass die Räume nur mit größter Vorsicht betreten werden und auf den Erhalt des Inventars geachtet wird.

2.21. Das Haus oder die Wohnung muss sich in einem sicheren Zustand befinden.

2.22. Im Falle von gefährlichen Situationen (z.B. Einbruch, Brand, Rohrbruch) während der Betreuung des Tieres oder Abholung oder Wiederbringung des Hundes in Abwesenheit anderer befugter Personen wird die Unternehmerin die entsprechenden Institutionen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Handwerkernotdienst) verständigen. Die entstandenen Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.

2.23. Die Unternehmerin ist berechtigt, alle Daten des Kunden elektronisch zu speichern. Weiters wird sie diese Daten nicht an Dritte weiterleiten. Ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, denen gegenüber die Unternehmerin zur Auskunft verpflichtet ist.

2.24. Werden Fotos oder Videos von den Tieren mit oder ohne ihre Besitzer beim Training oder Betreuung gemacht und veröffentlicht, in welcher Art auch immer, so stimmt der Kunde unwiderruflich zu und es dürfen keine Lizenzen oder ähnliches verrechnet werden.

3. Haftung der Unternehmerin

3.1. Die Unternehmerin haftet dafür, dass das Tier entsprechend dem in der Betreuungsvereinbarung angegebenen Pflegeanweisungen, behandelt und versorgt wird.

3.2. Die zu betreuenden Hunde werden grundsätzlich an der Leine ausgeführt. Sollte der Hund ohne Verschulden der Unternehmerin entlaufen, ist eine Haftung durch sie ausgeschlossen.

3.3. Hat der Kunde dem Freilauf mit anderen Hunden schriftlich zugestimmt, so ist er sich den damit verbundenen Risiken, die aufgrund der Gruppenhaltung und des Kontaktes mit anderen Hunden beim Spazieren gehen entstehen können bewusst und kann im Schadensfall keine Ansprüche an die Unternehmerin stellen.

3.4. Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit Dritten zufügt, haftet die Unternehmerin nur, wenn sie nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten ließ.

3.5. Die Unternehmerin haftet nicht für eventuelle Schäden etc., die trotz der entsprechenden Pflege auftreten, weiters haftet die Unternehmerin nicht dafür, dass der Hund während eines Spazierganges Schaden an Dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen anrichtet.

3.6. Für übergebene Gegenstände, wie z.B. Leinen, Dummy oder Spielzeug wird mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.

3.7. Ein Erfolg des Trainings wird nicht garantiert, da er wesentlich von der Mitarbeit des Kunden abhängt.

3.8. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel haftet die Unternehmerin nur bei grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Unternehmerin verpflichtet die notwendigen Schlossersatzkosten zu übernehmen.

3.9. Eine Haftung durch die Unternehmerin ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Schlüsselübergabe und/oder Schlüsselrückgabe nicht persönlich erfolgt, sondern beispielsweise über Dritte oder per Einwurf in den Briefkasten.

3.10. Die Unternehmerin haftet nicht für den Verlust von Schmuck, Bargeld oder sonstigen Wertgegenständen, wenn der Kunde diese nicht entsprechend aufbewahrt hat.

3.11. Die Unternehmerin verpflichtet sich, die Wohnräumlichkeiten, die bei der Betreuung des Tieres betreten werden, pfleglich zu behandeln. Die Unternehmerin übernimmt jedoch keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen.

3.12. Für Schäden, die während der Betreuungszeit ohne Verschulden an Räumen, Inventar sowie Hausrat entstehen sollten, übernimmt die Unternehmerin keine Haftung.

3.13. Die Unternehmerin haftet nicht für Beschädigungen, die das Tier in der Wohnung oder an der Einrichtung des Kunden anrichtet, insbesondere auch nicht für Verschmutzungen.

3.14. Falls während der Betreuung unvorhergesehene, zusätzliche Aufwendungen anfallen (z.B. Tierarztfahrten, Reinigungskosten, etc.), werden die hierfür anfallenden Kosten extra verrechnet und sind vom Kunden zu bezahlen.

3.15. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Unternehmerin keine ausgebildete Veterinärmedizinerin ist. Sofern der Auftrag erteilt wird, dem Tier Medikamente, bzw. Injektionen, insbesondere bei „Zuckererkrankung“ des Tieres zu verabreichen, wird die Unternehmerin dies nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit, wird die Unternehmerin keinerlei Haftung für sämtliche eventuell auftretenden Schäden übernehmen.

3.16. Falls das Tier während der Betreuungszeit erkranken oder versterben sollte, ist, mit Ausnahme aufgrund grob fahrlässigem Verhalten, eine Haftung durch die Unternehmerin ausgeschlossen.

4. Haftung durch den Kunden

4.1. Der Kunde haftet für sein Tier, sowie für sämtliche Schäden, die das Tier während des Trainings, Social Walks, Workshops oder Kurse dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen zufügt.

4.2. Der Kunde bestätigt, dass der von ihm gehaltene Hund ordnungsgemäß durch Mikrochip gekennzeichnet und in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde behördlich registriert ist. Er bestätigt weiters, dass der von ihm gehaltene Hund Haftpflichtversichert ist und über einen aufrechten und altersangemessenen Impfschutz verfügt.

4.3. Vor Inanspruchnahme eine Leistung wird der Kunde wahrheitsgemäß die Unternehmerin über eine etwaige Erkrankung oder über eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes in Kenntnis setzen. Der Kunde ist überdies dazu verpflichtet, die Unternehmerin über Besonderheiten wie z.B. Verhaltensauffälligkeiten wie Schreckhaftigkeit, Aggressivität etc. zu informieren. Auch eine bestehende Läufigkeit soll vor den Leistungen der Unternehmerin mitgeteilt werden.

4.4. Ein Freilauf ohne Leine im Rahmen eines Trainings, Workshops, Kurses, Social Walk oder Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Risikos des Kunde.

4.5. Während der gesamten Betreuungszeit bleibt der Kunde Tierhalter.

4.6. Der Kunde ist verpflichtet die Unternehmerin im vollen Umfang über sämtliche Besonderheiten, Gewohnheiten und eventuell auftretende Risiken, die das Tier betreffen und die mit der Betreuung des Tieres verbunden sind, zu informieren. Dies betrifft vor allem die Untugenden seines Tieres (Raufer, Bissigkeit usw.), auch Besonderheiten wie extremes Klettern und Graben oder der Hang zum Weglaufen sind mir mitzuteilen.

4.7. Der Kunde ist verpflichtet mich im vollen Umfang über den gesundheitlichen Zustand, alle vorhandenen Krankheiten und Einschränkungen in Kenntnis zu setzen, die eventuell auftretenden Risiken, die mit der Betreuung des Tieres verbunden sind, mitzuteilen. Dies betrifft auch etwaige oder bevorstehende Läufigkeit einer Hündin.

4.8. Der Kunde ist verpflichtet die Unternehmerin eine etwaige Erkrankung des Tieres auch während einer laufenden Betreuungsvereinbarung sofort nach deren bekannt werden zu melden. Ebenso verpflichtet sich der Kunde die jährlich empfohlenen Impfungen der Tiere durchführen zu lassen.

4.9. Bei bewusstem Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Kunden. Die Unternehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die aufgrund unvollständiger Information durch den Kunden entstanden sind. Bei Inanspruchnahme der Unternehmerin durch Dritte insbesondere andere Kunden ist diese von dem vertragsverletzenden Kunden schad- und klaglos zu halten.

4.10. Der Kunde bleibt auch während seiner Abwesenheit für Risiken, die eventuell von seinem Gebäude und Räumen ausgehen, haftbar bzw. versicherungspflichtig. Falls solche Risiken bestehen bzw. möglich sind, ist die Unternehmerin ausdrücklich darauf hinzuweisen.

4.11. Der Kunde sichert einen fluchtsicheren Zustand seiner Räumlichkeiten zu.

4.12. Der Kunde hat unaufgefordert entsprechende Ausführmittel, wie Maulkorb, reißfeste Leine, allfälliger Regenschutz sowie Futter, Katzenstreu, Einstreu ev. Leckerli und sonstige Hilfsmittel, die für die vorgesehenen Maßnahmen zur Betreuung des Tieres erforderlich sind, wie etwa Kratzschutz, Pflege- oder Verbandsmaterialien sowie Putzmittel, bereitzustellen.

4.13. Sollte ein Schaden entstehen, der durch ungeeignete oder schadhafte Utensilien, wie z.B. Leine, Maulkorb und der gleichen verursacht wird, übernimmt die Unternehmerin ausdrücklich keine Haftung und verpflichtet sich der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung.

4.14. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Tieres erklärt sich der Kunde einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von dem Tierarzt meiner Wahl übernommen wird, wenn der angegebene Haustierarzt nicht erreichbar ist. Der Tierarzt entscheidet dann über Sinn und Nutzen einer Behandlung. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. Eine Haftung durch die Unternehmerin für eine fehlerhafte Behandlung ist ausgeschlossen, weil diese Behandlung durch den Tierarzt selbst durchgeführt wird. Bezugnehmend auf die Tierarztkosten hält der Kunde die Unternehmerin schad- und klaglos.

5. Vertragsdauer

5.1. Die Dauer eines Abos beträgt mindestens 3 Monate. Wird das Abo nicht bis 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt, wird es automatisch um einen Monat verlängert.

5.2. Die Dauer, der erforderlichen Betreuung, wird schriftlich in der Betreuungsvereinbarung geregelt. Die 5er bzw. 10er Blöcke sind ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. 

5.3. Die Unternehmerin ist bemüht das Tier pünktlich und zuverlässig zu betreuen und im Falle von Verzögerungen oder unvorhergesehenen Ausfällen (z.B. aufgrund von Krankheit) den Kunden umgehend zu informieren.

5.4. Wenn der Kunde die Rückgabe des Tieres zum vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, wird stundenweise abgerechnet.

5.5. Kann das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben werden und wurde die Unternehmerin nicht informiert, behält sie sich vor, das Tier nach 3 Tagen weiterzuvermitteln bzw. dafür einen Pflegeplatz zu organisieren. Die dadurch entstandenen Kosten müssen dem Kunden verrechnet werden und erklärt die Unternehmerin schad- und klaglos zu halten.

6. Preise und Zahlungen 

6.1. Die Preise für Dienstleistungen sind auf der Homepage www.die-fitten-wauzi.at dargestellt. Die Unternehmerin ist berechtigt, den Leistungsumfang jederzeit zu ändern oder anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

6.2. Jedoch richten sich die Preise bei der mobilen Tierbetreuung nach dem Aufwand der Betreuung und werden bei Vertragsabschluss, basierend auf Betreuungszeit, Betreuungsart, eventuellen Fahrtkosten oder Sondervereinbarungen individuell festgelegt.

6.3. Die zugrunde liegende Preisliste ist grundsätzlich verbindlich. Eine Erhöhung des Gesamtpreises kann jedoch durch Vorkommnisse, die zu einem Mehraufwand führen, z.B. Erkrankung des Tieres oder der Unternehmerin zur Vertragserfüllung notwendigerweise getätigten Aufwendungen begründet sein.

6.4. Bei Vertragsabschluss ist eine individuell festzulegende Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist am 1.Tag der Betreuung fällig und in bar zu begleichen. Individuell vereinbarte Zahlungskonditionen werden im Ausnahmefall in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

7. Rücktritt

7.1. Bei Einzelterminen, die ausschließlich zwischen der Unternehmerin und dem Kunden vereinbarten Terminen gilt, dass eine kostenlose Stornierung durch den Kunden bis 48 Stunden vor Inanspruchnahme zulässig ist. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Stornierung befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht bzw. erfolgt keine Rückerstattung.

7.2. Bei Gruppenkurse und Social Walks gilt, für zwischen der Unternehmerin und zumindest zwei Kunden vereinbarten Terminen, dass eine kostenlose Stornierung durch den Kunden bis 3 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung zulässig ist. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte Stornierung, befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht bzw. erfolgt keine Rückerstattung.

7.3. Im Falle des Rücktritts oder der unberechtigten Stornierung des Kunden von der Betreuungsvereinbarung, ist die Unternehmerin berechtigt eine Stornogebühr zu verrechnen. Eine eventuell geleistete Anzahlung wird entsprechend abgerechnet.

7.4. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 21 bis 14 Tage vor Auftragsbeginn: 25% des Auftragswertes, 
erfolgt die Stornierung innerhalb von 14 bis 7 Tage vor Auftragsbeginn: 50 % des Auftragswertes,
erfolgt die Stornierung innerhalb von 7 bis 3 Tage vor Auftragsbeginn: 80 % des Auftragswertes und erfolgt die Stornierung später, wird die Auftragsgebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt.

7.5. Eine Bearbeitungsgebühr von € 20,– wird dem Kunden beim Rücktritt von der Vereinbarung in jedem Fall in Rechnung gestellt.

7.6. Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den Kunden kann kein Geld zurückerstattet werden.

7.7. Die vorzeitige Lösung einer regelmäßigen Betreuungsvereinbarung in Form eines Dauerauftrages ist sowohl seitens des Kunden als auch durch die Unternehmerin mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen jeweils zum letzten eines jeden Monats möglich. Die Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen ist mit sofortiger Wirkung durch beide Vertragsteile möglich.

8. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

8.1. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

8.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Villach als vereinbart. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechtes.

8.3. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam und/oder unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, so wird hiervon die Rechtswirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt und zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung ersetzt. Aus dem Umstand, dass der Kunde einzelne oder alle der ihm entstehenden Rechte nicht ausüben kann, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

Stand: 07.2024